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Bürgschaft beim Kredit

Einen Bürger verlangen meistens die Kreditgeber dann, wenn der Kreditnehmer aus der Sicht der Banken nicht ausreichend verdient, oder wenn er schlechte Kreditwürdigkeit hat – das heißt, in der Vergangenheit gab es schon Zahlungsausfälle, oder einfach die Anstellung in der neuen Firma ist noch nicht lang genug so dass man noch von unsicheren Wirtschaftsverhältnissen sprechen könnte.

Viele Banken sehen Bürgschaft als Voraussetzung für eine Kreditvergabe, frei nach dem Motto „Wenn es einen Bürger gibt, wird der Kredit vergeben, ohne Bürger – kein Kredit“. Schließlich wollen die Banken nicht riskieren – für sie stellt Bürgschaft eine Sicherheit da. Doch wie wirkt die Bürgschaft auf Kreditnehmer und den Bürger selbst aus?

Kreditnehmer und Kreditbürgschaft

Hat man kein Problem, einen Bürger zu finden, so in den meisten Fällen kann der Kreditnehmer nur gewinnen. Ein Wermuttropfen gibt es aber trotzdem: Sollte mal vorkommen, dass der Gläubiger nicht zahlen kann, wendet sich die Bank an den Bürger. Und da die meisten Bürger aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis kommen, kann es vorkommen, dass diese Beziehungen durch Bürgschaft zerstört werden. Keiner zahlt gern fremde Schulden zurück, vor allem wenn es sich dadurch eigene finanzielle Situation verschlechtert. Insofern soll man immer zwei Mal überlegen, wen man als einen Bürger nimmt.

Banken und Kreditbürgschaft

Für die Banken stellen Bürgschaften die Sicherheiten, dadurch werden Kredite leichter oder mit besseren Konditionen vergeben. Ein Bürger wird relativ oft verlangt, vor allem wenn es sich um ein Wohndarlehen oder einfach größere Summen handelt. Findet sich kein Bürger, wird kein oft Kredit vergeben. Manche Banken bieten als alternative Kredite mit höheren Zinsen an, oder verlangen einen Abschluss von mehreren Versicherungen, welche bei Zahlungsausfällen einspringen sollten. Allerdings sind solche Versicherungen recht teuer, so dass die monatlichen Belastungen nach dessen Abschluss recht hoch sind.

Bürge und Kreditbürgschaft

Dem besten Freund unter die Arme greifen oder der eigenen Ehefrau den lang ersehnten Wunsch erfüllen lassen, und deswegen eine Kreditbürgschaft unterschreiben – für Einige gilt es als selbstverständlich. In vielen Fällen verläuft es ganz gut: Man unterschreibt zwar die Bürgschaft, aber der Kreditnehmer zahlt brav sein Darlehen zurück, so dass man quasi mit dem Thema nie konfrontiert wird. Es gibt leider auch ausreichend Fälle, wo manche dadurch in die finanzielle Ruine getrieben worden.  Denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Risiken bei Bürgschaft begrenzen

Wenn man trotz bekannten Risiken die Bürgschaft unterschreiben will, dann soll man die Gefahren zumindest minimieren. So kann die Dauer der Bürgschaft begrenzt werden. Wird ein Kredit für zehn Jahre aufgenommen, kann man trotzdem darauf bestehen, dass man nur für 3 Jahre bürgt. Stimmt die Bank zu, so erlöscht sich die Bürgschaft nach drei Jahren, auch wenn die Schulden noch weiteren sieben Jahre bestehen. Des Weiteren kann eine Bürgschaft durch eine Bedingung beendet werden. Diese soll aber vor Vertragsunterzeichnung vereinbart werden. Noch eine Möglichkeit wäre, einen Ersatzbürgen zu finden.

Fazit: Eine Kreditbürgschaft bedeutet oft für Kreditnehmer die einzige Möglichkeit um an einen Kredit zu kommen. Für den Bürger ist es ein Risikogeschäft.  Im besten Fall hört man nach der Bürgschaft-Unterzeichnung nie was von der Bank – in dem schlimmsten Fall zahlt man jahrelang die fremden Schulden zurück. So ist es ratsam, sich als Bürger gut abzusichern, in dem man eine Bedingung oder eine Frist fürs Bürgen festsetzt. Hat man das nicht gemacht, steht einem  Leistungsverweigerungsrecht zu, und natürlich ein guter Anwalt, um etwas aus diesem Recht machen zu können.

 

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