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Die Wahl der richtigen Zinsbindungsfrist

Der Immobilienkauf ist in diesem Jahr besonders günstig und attraktiv geworden, da die aktuellen Zinsen für Baufinanzierung tief wie nie zuvor sind. Dabei sollte man aber nicht nur das Zinsniveau oder den Preis der Immobilien in Betracht ziehen, sondern auch auf die richtige Zinsbindungsfrist achten.

Was ist Zinsbindungsfrist?

Die Zinsbindungsfrist bedeutet einen bestimmten Zeitraum, für den die Höhe des Zinssatzes im Vertrag festgeschrieben ist und während dieser Zeitdauer nicht geändert werden darf. Sogar die Bewegungen der Zinsen auf dem internationalen Finanzmarkt dürfen während der Zinsbindungsfrist den vereinbarten Kreditvertrag nicht beeinflussen.

Die Zinsbindungsfrist kann für die gesamte Kreditlaufzeit oder für einen kürzeren Zeitraum vereinbart werden.

Die Funktion der Zinsbindungsfrist ist also dem Kreditnehmer eine gewisse Sicherheit zu geben, damit er jeden Monat eine festgelegte und unveränderte Kreditrate zurückzahlen kann. Mit einer Zinsbindungsfrist entfällt das Risiko der Zinsänderung, und der Kreditverbraucher kann ruhig seine monatlichen Einnahmen und Ausgaben planen.

Endet die Zinsbindungsfrist, so verbleibt in der Regel noch der Restschuld, der dann mit der Abschlussfinanzierung getilgt werden muss.

Wie lange muss die Zinsbindungsfrist dauern?

Geht es um die Immobilienfinanzierungen, sind die Sollzinsbindungen in der Regel über fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Am meisten werden die Zinsbindungsfristen für 10 Jahre vereinbart.

  • Um eine richtige Zinsbindungsfrist auszuwählen, raten die Kreditexperten, folgenderweise zu verfahren: Wenn bei Abschluss des Kreditvertrags die Zinsen hoch stehen, aber die allgemeine Finanzsituation darauf deutet, dass das Zinsniveau sinken wird, dann nimmt man besser eine kurze Bindungsfrist von 3 oder 5 Jahren. Sinken die Zinsen nach wenigen Jahren, kann man davon auch profitieren.
  • Wenn die Bauzinsen bei Abschluss des Kreditvertrags tief stehen, in der Zukunft aber steigen werden, dann wählt man möglichst lange Zinsbindungsfrist. Dann bleibt Ihr Zinssatz niedrig, während allgemeine Bauzinsen steigen.

Zinsbindungsfrist und Kündigungsrecht

Sollten die Bauzinsen während Ihrer vereinbarten Zinsbindungsfrist wieder fallen, haben Sie grundsätzlich kein Kündigungsrecht, um den laufenden Kredit zurückzuzahlen und in einen neuen Kredit mit günstigeren Zinsen zu wechseln. In dem Fall, wenn der Kreditnehmer doch auf der Rückzahlung vor dem Ablauf der Zinsbindung besteht, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank an.

Beträgt die Laufzeit der Baufinanzierung mehr als 10 Jahre, sind Sie dann nach Paragraph 489 BGB berechtigt, Ihr Darlehen innerhalb von 6 Monaten zu kündigen.

Fazit: Nach Berechnungen von Experten, wird der Zinssatz für die Baufinanzierung in der Zukunft nur steigen. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst lange Zinsbindungsfrist zu vereinbaren und damit ein niedriges Zinsniveau zu sichern.

 

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