Startseite Nachrichten Eine Vorfälligkeitsentschädigung – wann muss ich zahlen?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung – wann muss ich zahlen?

Wer aus seinem Kreditvertrag vorzeitig aussteigen will, muss der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Kreditart ab, von 1 Prozent der Restschuld bei Ratenkrediten und bis mehreren Tausend Euro bei Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten. Doch es gibt auch Fälle, wann Sie Ihren Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können.

Was bedeutet eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Falls Sie Ihren Baukredit früher als geplant kündigen wollen, ist eine Bank berechtigt, Sie zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verpflichten. Anders gesagt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein Schadenersatzanspruch einer Bank an den Kunden. Zahlt der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurück, geht ein namhafter Teil der geplanten Zinsen der Bank verloren. Das bedeutet, dass die Bank mit so einem Kunden weniger Gewinn machen würde. Deshalb dürfen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um ihre Verluste auszugleichen.

Kündigung des Vertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Es gibt einige Fälle, in denen ein Kreditnehmer sein Immobiliendarlehen früher als geplant beenden kann, ohne dabei die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen:

  • Zehn-Jahres-Frist. Selbst wenn die Zinsbindung Ihres Immobilienkredits 15 oder 20 Jahre beträgt, kann Ihr Kreditvertrag nach 10 Jahren gekündigt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf dabei nicht verlangt werden – so wird es gesetzlich geregelt (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). 10 Jahre werden dabei ab dem Datum gezählt, wann das Darlehen Ihnen vollständig ausgezahlt wurde. Allerdings muss noch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden, aber nach 10 Jahren und 6 Monaten kann Ihr Immobilienkredit jedenfalls abgelöst werden.
  • Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Bei dem Vertragsschluss haben Sie ein Widerrufsrecht, mit dem Sie Ihr Darlehen widerrufen können. Jede Bank ist verpflichtet, Sie darüber ordentlich zu informieren. Jedoch in den letzten Jahren wurden von vielen Geldinstitutionen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Falls Ihr Vertrag eine falsch formulierte Widerrufsbelehrung enthält, sind Sie berechtigt, Ihren Kredit zu widerrufen, selbst einige Jahre nach dem Vertragsabschluss. Dann zahlen Sie Ihr Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

Die Widerrufsbelehrung muss in Ihrem Vertrag professionell überprüft werden, und dabei können Sie wahrscheinlich auch die Unterstützung eines Anwalts benötigen.

Hinweis: Falls Sie einen Altvertrag haben, der zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, kann dieser nicht mehr widerrufen werden.

So kommen Sie aus Ihrem Vertrag heraus

Obwohl es gesetzlich geregelt wird, ist es manchmal nicht einfach, einen Kreditvertrag zu widerrufen. So können Sie dabei vorgehen:

  1. Die Widerrufsbelehrung durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
  2. Wenn die Bank Ihren Widerruf akzeptieren wird, müssen Sie bereit sein, den restlichen Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Holen Sie dazu ein neues Angebot für Umschuldung der Restschuld.
  3. Erstellen Sie ein Schreiben an die Bank mit dem Hinweis auf die falschen Stellen in Ihrer Widerrufsbelehrung.

    Falls die Bank Ihren Widerruf ablehnt, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, der Sie rechtlich vertreten wird.

Fazit: Wenn eine Bank bei der vorzeitigen Kündigung des Vertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangt, müssen Sie sich erst informieren, in welchen Situationen Sie diese Entschädigung wirklich zahlen müssen. In manchen Fällen werden Sie auch eine professionelle Unterstützung eines Anwalts benötigen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert