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Kredite und Scheidung – wer muss nach der Trennung weiter zahlen?

Die Scheidungsrate in Deutschland sinkt leider langsam – ungefähr elf Ehepaare von 1000 lassen sich jedes Jahr scheiden. Kommt es zu einer Scheidung, teilen die Ex-Partner nicht nur das gemeinsam erworbene Vermögen auf, sondern auch die laufenden Kreditverbindlichkeiten. Wie geht man in diesem Fall mit den bestehenden Krediten um?

Wer haftet gegenüber der Bank?

Falls der Kreditvertrag nur von einem der Ehegatten unterschrieben wurde, muss er allein gegenüber der Bank für die Kreditverpflichtungen haften. Das heißt, dass er nach der Trennung den laufenden Kredit weiter abzahlen muss.

Für die Bank ist es im Prinzip uninteressant, ob das Ehepaar geschieden ist oder nicht, weil solche Umstände den Kreditvertrag auf keinen Fall beeinflussen können.

Sogar wenn einer der Ehepartner ausgezogen ist, muss er weiter den auf seinen Namen aufgenommenen Kredit tilgen. Und wenn sogar die Gütertrennung vereinbart wurde, haftet trotzdem derjenige, der den Kreditvertrag unterzeichnet hat.

Gemeinsam unterschrieben – gemeinsam haften

Wenn die beiden Partner den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben, wir ein Kredit eine gemeinsame Schuld, für die sie auch gesamtschuldnerisch haften.

Nach der Scheidung wendet sich die Bank an den beiden Ex-Partnern und verlangt die Abzahlung des Kredits.

Anderenfalls kann die Bank auch auf der Rückzahlung des Kredits von einem der Ehegatten bestehen, also entweder Ehefrau oder Ehemann müssen den kompletten Kreditbetrag abzahlen. Dabei wird es nicht funktionieren, wenn ein Ehepartner darauf berufen wird, dass er bloß nur die Hälfte des Kredites der Bank schuldet.

Ein Ehepartner haftet auch weiter für die Kreditverbindlichkeiten, sogar er aufgrund einer Scheidungsvereinbarung zugesagt hat, den bestehenden Kredit alleine zu tilgen. Dies kann nur durch die Bank abgestimmt werden, die selber  entscheidet, ob einer der Eheleute aus der gemeinsamen Kredithaftung entlassen werden kann.

Wenn einer der Ehepartnern mit Gericht droht

In der Regel werden in einer Ehe die Rollen so verteilt, dass die Frau sich um die Kinder kümmert, und der Mann das Geld nach Hause bringt und alle gemeinsamen Kredite bezahlt. Nach einer Trennung will der Mann, dass die Frau den immer noch laufenden Kredit mittilgen soll. Die beruft sich darauf, dass sie kein eigenes Geld dazu hat.

Der Fall kann auch vor Gericht gehen, es gibt aber auch Lösungen, die man vielleicht auch in Betracht ziehen soll:

  • Haben die Ehepartner nicht genug Geld, um das Kredit zu bedienen, wäre ein Verkauf der beste Ausweg, um mit dem Erlös die offenen Schulden abzudecken.
  • Die gemeinsame Eigentumswohnung kann auch behalten und vermietet werden. Das geschiedene Ehepaar kann dabei die Einnahmen von der Miete und entsprechende Kosten für Instandhaltung aufteilen, oder die Monatsraten damit bezahlen.

Fazit: Scheidung und gemeinsame Kredite, die danach immer noch laufen, sind ein heikles Thema. Man sollte deshalb vor der Kreditaufnahme sich immer Gedanken machen, wer im Falle der Scheidung die weiter bedienen wird.

 

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