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Kreditkündigung durch die Bank

Manchmal im Leben kommt es anders als man denkt – und das nicht nur beim Alltagsdingen. Auch bei Krediten kann es plötzlich anders laufen als es vereinbart wurde, und schon kann es vorkommen, dass die Bank anklopft und praktische von heute auf morgen die gesamte Kreditrückzahlung verlangt. In welchen Fällen wäre es möglich, wie man es vermeiden kann und ob man sich dagegen wehren kann, erklären wir unten.

Mögliche Gründe für eine Kreditkündigung durch die Bank

Gleich vorweg: So eine Kündigung von Seite des Kreditgebers ist in bestimmten Fällen gesetzlich erlaubt. Darauf wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken hingewiesen. Folgende Gründe könnten die Banken als Anlass nehmen, um die bestehenden Kredite vorzeitig aufzulösen:

  • Zahlungsrückstand von mindestens zwei monatlichen Kreditraten. Natürlich wird die Bank nicht sofort zur Kündigungsmaßnahme greifen, sondern davor versuchen, den Kreditnehmer mit Mahnungen zur Zahlungen zu bewegen. Erst im Fall eine Reaktionslosigkeit kann die Bank eine Kündigung aussprechen. Achtung: Wenn man als Kreditgeber weiterhin nichts unternimmt, wird die Bank die Gesamtsumme sofort zurückverlangen können. Hier ist es empfehlenswert mit Banken zu kommunizieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse wie z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes. Hier reicht es für die Banken oft ein Drohen der Verschlechterung aus – es kann eine vorsorgliche Kündigung ausgesprochen werden. Für Kreditnehmer ist die Situation ganz bitter, allerding kann Kreditkündigung aus diesem Grund nur dann ausgesprochen werden, wenn die Banken die Wahrscheinlichkeit eine Nichtzahlung als sehr hoch einstufen. Mit anderen Wörtern, die finanzielle Situation muss deutlich schlechte aussehen, als es vorher war.
  • Verschweigen von Änderungen sowie unrichtige Angaben des Kreditgebers machen die meisten Banken richtig sauer, so dass es auch hier oft eine gesetzliche Kündigung seitens Kreditgeber erlaubt ist – in besonderen Fällen sogar fristlos, also ohne Abmahnung.

Maßnahmen gegen Kündigung des Kredits

Im Idealfall nimmt man seine Verpflichtungen ernst und hält sich an alle Auflagen – dann muss man sich auch keine Sorgen machen, dass der Kredit gekündigt werden kann. Ist aber anders gekommen als man vorhatte, und wurde der Kredit gekündigt, so hat man einige wenige Möglichkeiten zur Auswahl. Man kann entweder eine Umschuldung machen und einen neuen Kredit aufnehmen, um den Alten zu begleichen. Desweiteren können die Inhaber von Verbraucherkredite sich an Konsumentenschutz wenden um dort eine mögliche Hilfe zu erhalten. Noch eine Möglichkeit wäre es, gegen Kreditkündigung gerichtlich vorzugehen – diese wäre mit Aussicht auf Erfolg vor allem dann sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass es beweisen werden kann, dass die Bank sich geirrt hat (zum Beispiel, dass sich die wirtschaftliche Situation nicht maßgeblich verschlechtert hat und Rückzahlungen möglich sind usw.).

Fazit: Wie man sieht, es gibt genug Gründe um einen Kredit gekündigt zu bekommen. Die meisten 
Banken sprechen die Kündigung nicht sofort aus, und geben dem Kreditnehmer durch Mahnungen und ausreichend Zeit genug Möglichkeiten, um auf den richtigen Weg zu kommen. Idealerweise hält man sich auf alle Bankauflagen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Geschieht es nicht, hat man noch immer einige Maßnahmemöglichkeiten, um sich gegen Kündigung des Kredits bzw. Folgen der Kündigung zu wehren, und zwar mit Hilfe von Konsumentenschutz oder eines Gerichtsprozesses.

 

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