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Lohn- und Gehaltsabtretung bei Krediten

Fast jeder zweite Deutsche über 18 hat einmal einen Kredit aufgenommen. Dafür wurde ein Kreditvertrag unterschrieben. Lohn- und Gehaltsabtretungen gehören zu dem fixen Bestandteil des Kreditvertrages. Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, darüber in unserem Artikel.

Banken brauchen Sicherheiten

Banken verfügen zwar über viel Geld, verleihen dieses aber nicht an jeden, der eine Kreditanfrage stellt. Viel mehr brauchen Banken Sicherheiten. Lohn- und Gehaltsabtretungen gehören dazu und werden bei Unterzeichnung eines Kreditvertrages akzeptiert. Damit können sich die Darlehensgeber an den Arbeitsgeber des Kreditnehmers direkt wenden, sollten mal die Kreditraten nicht bezahlt werden können. Arbeitsgeber überweist dann direkt die benötigte Summe an die Gläubiger. Doch es gibt unantastbaren Summen.

Existenzminimum und andere unantastbaren Beträge

Grundfreibetrag bei Pfändungen liegt aktuell bei 1.133,80€. Das heißt, die Beträge bis diese Summe bleiben immer pfandfrei. Des Weiteren sind folgende Geldleistungen nicht pfändbar: Überstundenzahlungen, Urlaubszahlungen sowie Zahlungen an unterhaltspflichtige Personen (v.a. Alimente).

Je mehr man verdient, desto größere Pfandsummen werden abgezogen. Alles, was über ca 3.500€ pro Monat liegt, gilt als voll pfändbar.

Angst vor der Pfändung?

Eine Pfändung ist immer unangenehm. Vor allem weil der Arbeitsgeber als dritter Beteiligte immer involviert ist. Man kommt es nicht um, so dass man am besten den Arbeitsgeber selbst informiert bevor es der Gläubiger tut. Angst soll man auch nicht haben, denn Sie sind nicht der Erste, und sicher nicht der Letzte, der gerade bei einem Pfandugsprozess mitmacht. Des Weiteren darf eine Pfändung nie als Kündigungsgrund gesehen werden, so dass man sich um seinen Arbeitsplatz nicht direkt fürchten muss. Ausnahmen gibt es zwar immer wieder (hier mehr darüber), aber meistens handelt es sich um Einzelfälle.

Tipps

Man soll sich gut überlegen, bevor man eine Lohn- bzw. Gehaltsabtretung unterschreibt. Hat man es bereits gemacht und rechnet man mit einer baldigen Pfändung, sollte man den Arbeitsgeber um Gespräch bieten bevor ihn der Gläubiger überrascht.

Es gibt mittlerweile genug Schuldnerberater, welche bei diversen Fragen und Unsicherheiten hilfreich sein können.

Fazit: Pfändungen sind zwar unangenehm und am besten soll man diese vermeiden – aber steckt man mal drinnen, muss man da einfach durch. Vorbereitende Maßnahmen ist A und O in der Situation: Arbeitsnehmer rechtzeitig informieren, mögliche Pfandsumme aus der Tabelle ausrechnen sowie gegebenenfalls einen Schuldnerberater aufsuchen. Und daran denken: Alles geht einmal vorbei!

 

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